Ausgleichsfonds

Ausgleichsfonds
I. Auf staatlicher Ebene:1. Deutschland:  Sondervermögen des Bundes; auf staatlicher Ebene im Wege der Vorfinanzierung durch Kreditaufnahmen geschaffener  Fonds mit dem Zweck, Ausgleichsleistungen an bestimmte, gesetzlich festgelegte Empfängergruppen (z.B. schwerbehinderte Menschen) in Form von Unterhaltshilfen, Hauptentschädigungen, Entschädigungsrenten und Aufbaudarlehen zu erbringen.
- Finanzierung wird durch Zuschüsse des Bundes und der Länder, Verschuldungen auf dem Kreditmarkt und Kreditrückflüsse gewährleistet.
- 2. In verschiedenen Ländern (z.B. USA und Frankreich) existieren bzw. existierten von den Notenbanken unabhängige A. zur Regulierung der Devisenkurse (sog. Währungsausgleichsfonds).
II. Auf betrieblicher Ebene:Ausgleichskassen bei Konzernen und sonstigen  Unternehmenszusammenschlüssen zur Regulierung von Gewinnen und Verlusten, die durch die Konzern- oder Kartellpolitik bei einzelnen Betrieben entstehen.

Lexikon der Economics. 2013.

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